Nachrichtendienst

Dem Sachgebiet Nachrichtendienst obliegt in erster Linie die Gewährleistung einer reibungslosen Alarmierung der Einsatzkräfte, sowie die Sicherstellung der störungsfreien Kommunikation zwischen den Einsatzkräften, den Feuerwehren oder auch organisationsübergreifend mit anderen Blaulichtorganisationen.

Die Erfüllung dieser Hauptaufgabe wird im Wesentlichen durch folgende Tätigkeiten des Sachbearbeiters sichergestellt:

  1. Mitarbeit bei der Modernisierung der Alarmierungs- und Funktechnik
  2. Bereitstellung von Unterlagen für eine effiziente und professionelle Einsatzleitung
  3. Ankauf, Instandhaltung und Wartung der Funkgeräte, Feuerwehrpager und des Alarmgebergerätes
  4. Aus- und Weiterbildung der Einsatzkräfte

Alamierung

Im österreichischen Feuerwehrwesen wird jeder Einsatz einer Einsatzart und Alarmstufe zugeordnet.

Diese Klassifizierung definiert, welche Feuerwehren in der Umgebung des Einsatzortes alarmiert werden.

Die Definition der Alarmierungsstufen finden Sie hier.

Abhängig von Art und Umfang eines Einsatzes, stehen der jeweiligen BAZ (Bezirksalarmzentrale) zwei Arten der Alarmierung der Einsatzkräfte zur Verfügung:

Stiller Alarm:
Wenn über den NOTRUF 122 eine Alarmmeldung für einen kleineren Einsatz in der BAZ (in unserem Fall die BAZ Wr. Neustadt) eintrifft, löst diese einen so genannten „Stillen Alarm“ für die FF Wiesmath aus. Ohne auslösen der Sirene werden die Pager der FF-Mitglieder alarmiert und ein kurzer Infotext übermittelt. Alle FF-Mitglieder bekommen eine SMS auf Ihr Handy mit den wichtigsten Angaben.

Sirenenalarm:
Wenn über den NOTRUF 122 eine Alarmmeldung in der BAZ (in unserem Fall die BAZ Wr. Neustadt) eintrifft, löst diese einen so genannten Sirenenalarm für die betroffenen Wehren aus. Die Sirenen der alarmierten Feuerwehren ertönten, die Pager der FF-Mitglieder werden alarmiert und ein kurzer Infotext übermittelt. Alle FF-Mitglieder bekommen eine SMS auf Ihr Handy mit den wichtigsten Angaben.

Warn- und Alarmstufen für die Zivilbevölkerung

Die freiwillige Feuerwehr alarmiert neben den Einsatzkräften auch die Zivilbevölkerung über nahende Katastrophen- und Krisenfälle. Die dafür vorgesehenen Warnsignale werden einmal jährlich landesweit probeweise ausgelöst.

Die Signale und Ihre Bedeutung sind wie folgt festgeschrieben:

Alamierung

Kommunikation

Eine grundlegende Modernisierung des niederösterreichischen Funknetzes erfolgte 2008 mit dem Aufbau und am 03.09.2011 mit der Inbetriebnahme des neuen digitalen Funknetzes „BOS AUSTRIA“.

Das Digitalfunknetz BOS Austria dient einerseits der internen Kommunikation der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und ermöglicht andererseits erstmals die organisationsübergreifende Kommunikation zwischen den BOS Nutzern auf organisationsübergreifenden Sprechgruppen.

Das oberste Ziel des Digitalfunk BOS Austria ist, das Zusammenwirken verschiedenster Behörden und Organisationen zu unterstützen, und somit eine optimale und koordinierte Einsatzabwicklung bei alltäglichen Notfällen, bei Großschadens- und Katastrophenereignissen zu gewährleisten.

Ausstattung
Die FF Wiesmath ist mit 5 Stk. digitalen Handfunkgeräten vom Typ „MOTORLA MTP850“ sowie mit 1 digitalen Fahrzeugfunkgerät Typ „MOTORLA MTP800“ ausgestattet.
Weiters sind im analogen Funkbereich noch mehrere Handfunkgeräte und 4 Stk. Fahrzeugfunkgeräte vom Typ „Teletron T8000“ in Betrieb.

Aus- und Weiterbildung

Den Feuerwehrmitgliedern stehen im Ausbildungsprogramm des österreichischen Feuerwehrwesens im Bereich Nachrichtendienst die folgenden Schulungsmöglichkeiten zur Verfügung:

1 Funkgrundausbildung:

Die Ausbildung zum Einsatzfunker erfolgt in der Feuerwehr durch die Funkgrundausbildung.

Nach Abschluss dieser Ausbildung soll das Feuerwehrmitglied in der Lage sein die eigene Feuerwehr zu alarmieren, alle in der Feuerwehr vorhandenen Funkgeräte zu bedienen und einfache Funkgespräche abzuwickeln.
Weiters ist das ausgebildete Feuerwehrmitglied berechtigt, am Modul „Funk“ teilzunehmen.
Die Funkgrundausbildung ist durch den Sachbearbeiter Nachrichtendienst in der Feuerwehr durchzuführen.

2 Modul „Funk“

Der zweite Schritt in der Nachrichtendienstausbildung ist das Modul „Funk“ (vormals Funklehrgang). Bei diesem eintägigen Modul wird der Schwerpunkt auf die Aufgaben des Funkers in der Einsatzleitung gelegt. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Moduls „Funk“ erlangt man die Berechtigung am Bewerb um das NÖ Funkleistungsabzeichen teilzunehmen.

3 Sachbearbeiter Nachrichtendienst

Für Feuerwehrmitglieder, die die Funktion des Nachrichtendienst Sachbearbeiters ausüben, wurde weiters das Modul „Sachbearbeiter Nachrichtendienst“ geschaffen.

Neben den Aufgaben des Sachbearbeiters Nachrichtendienst in der Feuerwehr bzw. auf Abschnitt- und Bezirksebene wird auch der richtige Umgang sowie die korrekte Störungsbehebung bei der Funksirenensteuerung erlernt. Der Sachbearbeiter ist somit in der Lage die Mitglieder in der Feuerwehr zu schulen und Störungen der Funksirenensteuerung richtig zu bearbeiten.

Abzeichen

4 FULA (Funkleistungsabzeichen) Gold

Das NÖ Feuerwehr-Funkleistungsabzeichen ist die Krönung der Ausbildung zum Feuerwehrfunker. Auf den sechs folgenden Fachgebieten im Bereich des Nachrichtenwesens muss der Teilnehmer sein Können beweisen:

a) Erstellen und Absetzen einer Alarmierung sowie Überprüfung der Funksirenensteuerung
Die Bewerber müssen eine Alarmierung durchführen können und mittels Störungsleitfaden einen Fehler in der Funksirenensteuerung erkennen und die nötigen Schritte zur Behebung einleiten.

b) Verfassen und Absetzen von Funkgesprächen
Die Teilnehmer müssen aus vorgegebenen Texten richtige Nachrichten verfassen und absetzen können.

c) Lotsendienst
Der Bewerber muss ortsunkundige Feuerwehrkräfte per Funk und mit Hilfe eine Landkarte an einen Einsatzort führen.

d) Arbeiten in der Einsatzleitung
Der Funker in der Einsatzleitung muss neben der Nachrichtenübermittlung auch die Einsatzdokumentation machen. Dazu muss er das Einsatztagebuch und die Lageskizze führen und alle relevanten Details protokollieren.

e) Einsatzsofortmeldung
Die Einsatzsofortmeldung ist eine wichtige Information für die Bezirks- und Landesalarmzentrale. Sie muss alle wesentlichen Informationen über einen laufenden Einsatz enthalten.

f) Fragenkatalog
Der Bewerber muss 5 von 60 Fragen aus dem Bereich der Funktechnik und Funkordnung beantworten.

Unterlagen und weiterführende Links